Rechtlicher Hinweis
Der Handel mit gebrauchten Computerprogrammen ist laut dem Europäischem Gerichtshof (EuGH) und dem BGH offiziell als gesetzlich erlaubt erklärt worden. Das gilt auch für online übertragbare Software und Volumenlizenzen und deren Aufsplittung.
Bei einem Kauf erhalten Sie einen Produktschlüssel mit allen Downloadmöglichkeiten. Es handelt sich dabei nicht um eine Lizenz, sondern um eine von Rechtswegen erschöpfte Software.
Wir kümmern uns um eine gründliche Prüfung der Software und einer rechtlich korrekten Übertragung des Produktschlüssels. Die angebotenen Schlüssel stammen von Erstbewerbern, die die Software wechseln oder keinen Bedarf mehr haben.
Mit dem Erwerb einer gebrauchten Software erhalten Sie auf Anfrage gerne eine detaillierte Dokumentation über die Ausgestaltung der Rechte zur Nutzung. Dadurch können sie im Zweifelsfall Ihre Nutzungsrechte nachweisen und Ihre Software unbedenklich nutzen.
("Fotos, Texte & HTMLs sind Eigentum der Seite von Lizenzdoc und unterliegen dem Urheberrecht. Eine nicht genehmigte Verwendung und das Kopieren (ganz oder teilweise) wird abgemahnt und zivilrechtlich verfolgt.")